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Soziales / Vorsorge (Schweiz)

Wepisoft

Die verschiedenen Vorsorge-Stufen in der Schweiz (Kt. Aargau) Erklärungen dazu
1. Säule / AHV
obligatorisch für Erwerbstätige ab 18. Altersjahr.
(Der Jahrgang 2002 wird im Jahre 2020 neu AHV-pflichtig)
Rentner mit Einkommen geniessen einen Freibetrag.
Bemerkung:
Lassen Sie einmal Ihre "Rentenkonto" bei der AHV überprüfen. Sie haben ein Recht darauf. Auch der Staat macht Fehler.

Beiträge (Abzuge) für Angestellte
Jahre 2023, 2024, 2025:
5.3% AHV/IV/EO
1.1% ALV
Die gleichen Beiträge für den Arbeitgeber.
arbeitende Rentner geniessen einen Freibetrag von Fr. 1400.-/Mte (Fr. 16800.-/Jahr).
Wenn der Lohn kleiner als Fr. 2500.- liegt, müssen keine AHV-Beiträge abgerechnet werden.
(8-ung: bestimmte Bedingungen).
weitere Details siehe unter:
https://www.sva-aargau.ch/
Familienausgleichskassen-Beitrag (FAK-Beitrag) im Kanton Aargau kein Lohnabzug, wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Kinderzulagen im Kanton Aargau
(erhöht im 2025)
Kinderzulage im Aargau, 2025: Fr. 215.-- bis 16. Altersjahr, ab 17. Altersjahr Fr. 268.-- pro Kind.
weitere Details siehe unter:
https://www.sva-aargau.ch/
2. Säule (2a) / BVG (eine gebundene Vorsorge)
Vorsorge für Angestellte (obligatorisch)
BVG-Koordinationsabzug 2023, 2024: Fr. 25725.--
im 2025: Fr. 26460.-

 Vertrag der Firmen mit den jeweiligen Pensionskassen. Junge Leute zahlen wenig, ältere Leute zahlen immer mehr, ab 55  wird es nochmals etwas teurer. Ab 2025 gibt es noch Varianten voller Lohn oder wie vorher nur der koordinierte Lohn.
Sie müssen sich bei Ihrer Firma informieren.
Inzwischen ist der Rentenbezug volle als Einkommen zu versteuern.
3. Säule (3a) / freiwillige Vorsorge  (eine gebundene Vorsorge)
für Selbständigerwerbende oder/und für Angestellte
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse können 2023: max. Fr. 35280.-- pro Jahr (2025: Fr. 36288.-), resp. max. 20% des Erwerbseinkommens einbezahlen, resp. steuerlich absetzen.
Erwerbstätige für 2023 max. Fr. 7056.--
im Jahr 2025: max. 7258.-


dies erhöht sich jährlich ein bisschen.
Versteuerung bei späterem Teilbezug oder Bezug, aber zu stark reduziertem Steuersatz.
Achtung: 5 Jahr vor Pension nur voller Rückzug (keine Teilbezug) pro Konto möglich.
Sparen Vorsorge lohnt sich aus jeden Fall.
Bemerkungen: Nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören unter anderem:
- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität
- Kinder-  + Familienzulagen
Der minimale AHV-Beitrag pro Jahr ist:
2023: 514.-- / 2025: 530.-
Sie finden "AHV-Online-Rechner" im Internet, und inzwischen viele andere Online-Rechner.

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